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VERKAUFSBEDINGUNGEN

 Version 5, gültig ab [1.12.2022.]

1. GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen jedem Unternehmen der Impol-Gruppe, das als Verkäufer auftritt (im Folgenden: „Verkäufer“), und Käufern der vom Verkäufer angebotenen Produkte (im Folgenden: „Käufer“). Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, soweit Verkäufer und Käufer im Hinblick auf einzelne Rechte oder Pflichten nichts anderes vereinbaren. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen und die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur für den Verkauf von Waren an juristische Personen.

1.2. Bei Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, die einzelne Rechte und Pflichten abweichend von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln, berühren solche Vereinbarungen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder anderen Geschäftsbedingungen des Käufers, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren ausdrücklich etwas anderes durch ein formelles Dokument, das von mindestens zwei (2) ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern des Verkäufers erstellt wurde. Durch die Annahme des Angebots, der vom Verkäufer gelieferten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen, den Vertragsabschluss und jede Lieferung der Bestellung oder auf andere für beide Seiten akzeptable Weise bestätigt der Käufer, dass er diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen akzeptiert und ihnen vollständig zustimmt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND LIEFERUNG DER BESTELLUNG

2.1. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt zustande, wenn der Verkäufer und der Käufer einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen oder wenn der Verkäufer und der Käufer sich über die wesentlichen Vertragselemente gemäß diesen Bedingungen einigen. Der Verkäufer und der Käufer können einen Vertrag abschließen, in dem Menge/Volumen und Art der Waren oder Dienstleistungen, Liefertermine und Preise für die gesamte Vertragsdauer festgelegt werden. Vereinbaren die Vertragsparteien die Nachlieferung der Spezifikationen der Ware, verpflichtet sich der Käufer, die Spezifikationen gemäß Bestellung innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern. Liefert der Käufer die Spezifikation nicht fristgerecht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und dem Käufer die Rücktrittskosten in der unter Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Höhe in Rechnung stellen. Übermittelt der Käufer nicht fristgerecht alle vertragsgemäßen Spezifikationen, kann der Verkäufer dies vom Käufer verlangen.

2.2. Die Lieferung der Bestellung erfolgt auf der Grundlage einer gültigen Preisliste, eines übermittelten Angebots oder eines mit einzelnen Käufern abgeschlossenen Vertrages. Jede Bestellung muss grundlegende Informationen über den Käufern, Art, Menge und den bevorzugten Liefertermin der bestellten Waren enthalten. Die Bestellung muss dem Verkäufer schriftlich (z. B. per Post, Fax oder E-Mail) oder, wenn der Verkäufer und der Käufer dies festlegen, auf anderem elektronischem Wege, wie EDI (Electronic Data Interchange), zugestellt werden. Die Bestellung verpflichtet den Käufer, alle im Angebot angegebenen Waren zu kaufen und den vollen Betrag an den Verkäufer zu zahlen, und erst danach kann er seine eventuellen Rechte geltend machen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.3. Der Verkäufer ist an das Angebot bis zum Ablauf der Annahmefrist gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer das Angebot während der Gültigkeit des Angebots annimmt und den Verkäufer hierüber informiert. Wenn der Käufer das Angebot nach Ablauf des Angebots annimmt, hat der Verkäufer das Recht, frei zu entscheiden, ob er die Bestellung annimmt oder nicht.

2.4. Nach Erhalt der Bestellung des Käufers stellt der Verkäufer eine Auftragsbestätigung für den Käufer aus, die grundlegende Informationen über den Käufer, Art der Ware, Menge, Preis und bestätigten Liefertermin sowie alle anderen vertragsrelevanten Informationen enthält. Sofern der Käufer die Bestätigung nicht innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt ablehnt, wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung vollständig einverstanden ist, und die angegebenen Bedingungen und Inhalte der Auftragsbestätigung gelten als endgültig und sind für Käufer und Verkäufer verbindlich.

2.5. Verweigert der Käufer die seiner Bestellung entsprechende Auftragsbestätigung und entstehen dem Verkäufer dadurch Kosten, so ist der Käufer zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet.

3. VERSAND UND WARENÜBERNAHME

3.1. Die Lieferfrist (Frist) beginnt mit dem Tag, an dem der Verkäufer dem Käufer eine verbindliche Auftragsbestätigung zusendet. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Liefertermin im Falle höherer Gewalt zu verlängern. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer unverzüglich über den Eintritt oder das Ende eines Falls höherer Gewalt zu informieren.

3.2. Der Verkäufer liefert die Produkte mit Parität FCA Impol Seval a.d. (Incoterms 2020) gemäß der für den Verkäufer üblichen Verpackungs- und Versandart, sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

3.3. Der Käufer wird auf eigene Kosten alle erforderlichen Einfuhrgenehmigungen und sonstigen für den Versand der Produkte erforderlichen Genehmigungen einholen und an den Verkäufer weiterleiten, sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

3.4. Übernimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist, kann der Verkäufer dem Käufer einen Gesamtbetrag von EUR 10,00 pro Tonne für jeden Verzugstag, im Namen der Kosten, die dem Verkäufer durch die verspätete Übernahme der Ware durch den Käufer entstehen, verrechnen. Bei Übernahmeverzug seitens des Käufers geht die Gefahr der zufälligen Beschädigung oder des Warenverfalls ab dem ersten Tag des Verzugs des Käufers auf den Käufer über. Der Betrag, den der Verkäufer monatlich als Vertragsstrafe geltend machen kann, ist auf fünf Prozent (5 %) des Warenwertes, mit dem der Käufer in Verzug ist, begrenzt. Für den Fall, dass der Verkäufer den Ersatz des tatsächlichen Schadens in einer Höhe verlangt, die die Vertragsstrafe übersteigt, werden alle zuvor gezahlten Vertragsstrafen in der Höhe, in der sie für diese Ware bezahlt wurden, auf diese Forderung angerechnet. Dieser Artikel gilt, sofern nicht einvernehmlich etwas anderes mit dem Käufer vereinbart wurde.

3.5. Der Verkäufer behält sich das Recht auf Teillieferungen vor.

4. LIEFERTERMINVERSCHIEBUNG

4.1. Für den Fall, dass der Käufer den vertraglich bestätigten Liefertermin auf eigenen Wunsch und aus jeglichem Grund verschieben möchte und der Verkäufer dem zustimmt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, einen angemessenen vollen Betrag für die Lagerung der Waren zu berechnen, die der Verkäufer dadurch erleiden kann.

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wenn sich nach dem Tag des Vertragsabschlusses einer oder mehrere Faktoren des Kostenpreises (wie jegliche Schwankungen des Devisenkurses mit und ohne Einschränkungen, die Währungsregulierung, die Änderung der Abgaben, die Erhöhung der Arbeits-, Rohstoff-, Material-, Energieträgerkosten oder anderer Produktionskosten u. a..) erhöhen  - auch wenn dies aufgrund vorhersehbarer Umstände eintritt -, behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer mit einer schriftlichen Mitteilung jederzeit vor der Warenlieferung den Warenpreis so zu erhöhen, dass dieser die tatsächliche Erhöhung der Kosten für den Verkäufer in Hinblick auf die Produktion oder die Warenlieferung widerspiegelt. 

5.1. Die vereinbarten Preise enthalten keine Steuern oder Gebühren, sind jedoch nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer und Steuerabzüge, die berechnet werden oder auf den gemäß dem Vertrag gezahlten Beträgen basieren (Gesamtsteuern). Alle Steuern im Zusammenhang mit den gekauften Produkten liegen in der Verantwortung des Käufers (ausschließlich einer Einkommenssteuer), es sei denn, der Käufer legt eine Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die für den Verkäufer und die zuständigen Steuerbehörden akzeptabel ist. Der Verkäufer weist die Steuern, wenn möglich, als gesonderte Position auf der Rechnung aus, die er dem Käufer ausstellt. Wenn die vom Käufer vorgelegte Steuerbefreiungsbescheinigung als ungültig erachtet wird, zahlt der Käufer dem Verkäufer den Steuerbetrag sowie alle damit verbundenen Strafen und damit verbundenen Zinsen.

5.2. Alle Zahlungen erfolgen auf der Grundlage ausgestellter Rechnungen. Die Fälligkeit wird gemäß den Vertragsbestimmungen auf der Rechnung ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, zusätzlich zum Hauptbetrag gesetzliche Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Verzugszinsen zu berechnen.

Wenn die Zahlungsbedingungen oder die Zahlung selbst versicherungspflichtig sind (unabhängig davon, ob das Limit des Käufers durch den Verkäufer bei einer Versicherungsgesellschaft oder auf andere Weise versichert ist (z. B. Akkreditiv, Bankgarantie usw.), gelten die Zahlungsbedingungen:

- wenn die offene Gesamtschuld des Käufers zusammen mit dem Wert neuer Warenlieferungen die jeweils gültige Versicherungsgrenze des Verkäufers nicht übersteigt, wobei die Höhe der Versicherungsgrenze von der Versicherungsgesellschaft des Verkäufers bestimmt und geändert werden kann, oder

- wenn die gesamte offene Forderung des Käufers gegenüber dem Verkäufer zusammen mit dem Wert neuer Warenlieferungen durch andere Zahlungssicherungsmittel (z. B. Akkreditiv, Bankgarantie etc.) gedeckt oder gesichert ist.

Liegen keine der vorstehenden Voraussetzungen vor, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungsbedingungen einseitig auf „Vorkasse“ zu ändern, d. h. er hat das Recht, die Zahlung des Kaufpreises vor Lieferung der Ware zu verlangen.

Darüber hinaus hat der Verkäufer im Falle der Nichtzahlung oder Nichterfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen seitens des Käufers das Recht, die Lieferung der Ware einzustellen oder den Vertrag einseitig zu kündigen, nachdem er dies angekündigt hat und kann dabei die Kosten der Vertragsauflösung dem Käufer in Rechnung stellen. In diesem Fall haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für Schäden oder Kosten, die dem Käufer aufgrund der Nichtlieferung der Ware entstehen.

Forderungen aus abgeschlossenen Verträgen, Zinsen und sonstige mögliche Forderungen können durch Ausgleich, Übertragung, Abtretung oder, soweit möglich, multilateralen Ausgleich durch AJPES oder elektronischen Ausgleich oder in ähnlicher Weise beglichen werden. Ein Inkasso unter Verwendung der oben genannten Finanzinstrumente wird als normale Art des Forderungseinzugs betrachtet.

5.3. Bei zwischenstaatlichen Geschäften innerhalb der EU wird die Ware ohne Berechnung der Mehrwertsteuer an den Käufer geliefert, wenn der Käufer im VAR-Register für zwischenstaatliche Geschäfte innerhalb der EU eingetragen ist.

5.4. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Während der gesamten Vertragsdauer ist der Käufer verpflichtet, die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufrechtzuerhalten. Für den Fall, dass der Käufer eine ungültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt oder sich diese während der Vertragslaufzeit (einschließlich seines Ablaufs) ändert und der Käufer dem Verkäufer keine schriftliche Mitteilung über eine solche Änderung innerhalb von 1 (einem) Tag ab dem Datum der Änderung zustellt, zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer des Verkäufers zu dem in der Republik Serbien am Tag der Fälligkeit der Mehrwertsteuer geltenden Satz sowie alle damit verbundenen Kosten (d. h. Vertragsstrafen, Verzugszinsen usw.). ) innerhalb von 3 (drei) Tagen, nachdem der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat.

5.5. Der Käufer verpflichtet sich, Forderungen gegen den Verkäufer nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte abzutreten.

6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

6.1. Der Käufer kann den Vertrag bis zum Versand der Ware einseitig schriftlich kündigen. In diesem Fall hat er dem Verkäufer jedoch alle bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Der Käufer zahlt dem Verkäufer die Kosten (Entschädigung) der Vertragsauflösung auch dann, wenn der Verkäufer den Vertrag aus Verschulden des Käufers kündigt. Vertragsrücktrittskosten sind die Differenz zwischen Vertragswert des Aluminiumrohstoffs am Tag des Vertragsabschlusses/Lieferung der Bestellung und dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zugangs der Vertragsrücktrittserklärung, Arbeitskosten, Dienstleistungen, Finanzierung und sonstige durch den Vertragsrücktritt entstandene Kosten.

6.2. Zusätzlich zu anderen Rechtsbehelfen, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, kann der Verkäufer den Vertrag einseitig fristlos kündigen, wenn der Käufer: (i) einen vertraglich geschuldeten Betrag nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Zahlungsaufforderung zahlt; (ii) wenn der Käufer die Verpflichtungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich verletzt; oder (iii) zahlungsunfähig wird oder gegen ihn ein Konkursverfahren eingeleitet wird.

6.3. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, kann der Verkäufer vor Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen vom Käufer den Abschluss einer angemessenen Haftpflichtversicherung oder Vorauszahlung des Kaufpreises verlangen. Bis dahin kann der Verkäufer die Lieferung der Ware an den Käufer zurückhalten. Nach Ablauf des vom Verkäufer dem Käufer für die Bereitstellung einer Zusatzversicherung oder Vorauszahlung angegebenen Datums kann der Verkäufer den Vertrag fristlos kündigen.

7. VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, auch nachdem die Ware an den Käufer übergeben wurde, insbesondere bis der Käufer den gesamten Kaufpreis und alle anderen möglichen Verpflichtungen an den Verkäufer (insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen bezahlt hat). Der Käufer ist berechtigt, die Produkte für seinen Verbrauch, Weiterverkauf oder für Produktionszwecke zu verwenden, solange das Eigentumsrecht des Verkäufers gewahrt bleibt, vorausgesetzt, dass dies die regelmäßige Tätigkeit des Käufers ist und der Käufer nicht mit seiner Zahlung in Bezug auf Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist. Bereits mit diesem (Kauf-)Vertrag tritt der Käufer im Voraus alle seine Forderungen aus Weiterveräußerungen von Waren ab, die ihm vom Verkäufer geliefert werden und an denen der Verkäufer noch Eigentumsvorbehalt hat, damit der Verkäufer seine Forderungen aus nicht bezahlten Kaufpreisen aus Kaufverträgen ausgleichen kann. Für den Fall, dass der Käufer die Ware nicht für seine regelmäßige Tätigkeit verwendet oder mit der Zahlung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer in Verzug gerät, hat der Käufer seinen Abnehmer (Verwender) über die Forderungsabtretung und den verlängerten Eigentumsvorbehalt der Waren zu informieren. Der Käufer wird dem Verkäufer alle Daten zur Verfügung stellen, die der Verkäufer zum Zwecke einer etwaigen Einziehung abgetretener Forderungen benötigt.

8. GEWÄHRLEISTUNG, ANSPRÜCHE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

8.1. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Ware sorgfältig zu untersuchen und auf alle festgestellten Mängel hinzuweisen. Etwaige Sachmängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Lieferdatum zu rügen. Bei versteckten Mängeln ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer spätestens innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag, an dem er den Mangel entdeckt hat, darüber zu informieren. Der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel, die sich nach 180 Tagen nach Erhalt der Ware zeigen.

8.2. Eine Mengenabweichung der Ware von +/- 10 % oder maximal 3 Tonnen pro Einzelbestellung ist bei der Lieferung der Ware zulässig und gilt nicht als (Mengen-) Materialmangel.

8.3. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Reklamationen innerhalb einer angemessenen Frist für alle Waren zu lösen, für die der Käufer eine angemessene Garantie hat und welche Mängel dem Verkäufer rechtzeitig gemeldet wurde.

8.4. Jegliche physische Beschädigung der Ware durch Stoß, Sturz, Blitzschlag, unsachgemäßes Parken usw. wird nicht von der Garantie abgedeckt, es sei denn, der Käufer weist nach Unterzeichnung des Abnahmedokuments eindeutig nach, dass er solch eine Ware erhalten hat.

8.5. Der Käufer verliert den Garantieanspruch bei unsachgemäßer Verwendung, Verarbeitung oder Lagerung der Ware.

8.6. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund falscher oder ungenauer Informationen, Spezifikationen, Designs oder anderer vom Käufer bereitgestellter Informationen nicht erfüllt.

8.7. Der Verkäufer haftet auch nicht für unmittelbar an der Ware entstandene Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Schäden an anderen Sachen des Käufers, Schäden durch Geräteausfall, Produktionsstillstand und/oder sonstige Schäden an Sachen, die im Eigentum des Käufers stehen oder nicht stehen.

8.8. In jedem Fall der Haftung des Verkäufers für Schäden ist die Gesamt- und Höchsthaftung des Verkäufers und verbundener Personen, Mitarbeiter, Manager und Subunternehmer auf den Wert der Waren beschränkt, die den Schaden verursacht haben.

9. HÖHERE GEWALT

9.1. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen oder für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt wie Streiks, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Inzidente, Verkehrsstörungen, Verfügungen einer Regierungsbehörde, Kriege, Aufstände, Epidemien, Unruhen oder andere unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden. Darüber hinaus ist der Verkäufer nicht verantwortlich für Ausfälle oder Verzögerungen, die durch einen Mangel an Arbeitskräften, Energie, Rohstoffen, Produktions- oder Transportkapazitäten verursacht werden.

10. ÄNDERUNG DER UMSTÄNDE

10.1. Unabhängig davon, dass die Vertragsparteien bestrebt sind, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, kann der Verkäufer mit dem Käufer vereinbaren, dass bestimmte Vertragsbedingungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkrafttreten dieser Klausel geändert werden, wenn nachgewiesen wird:

- dass dem Verkäufer die weitere Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aufgrund des Eintritts von Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, zu erschwert ist (insbesondere wegen Reduzierung der Produktionskapazität, Verteuerung von Energieträgern, Rohstoffen oder Materialien etc .), die bei Vertragsschluss nicht berücksichtigt werden konnten und

- dass der Verkäufer ein solches Ereignis nicht vermeiden oder seine Folgen nicht beseitigen konnte.

10.2. Wenn der Verkäufer und der Käufer sich nicht auf eine Änderung der relevanten Vertragsbedingungen einigen, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag zu kündigen.

11. VERTRAULICHKEIT

11.1. Aus dem Vertragsverhältnis resultierende vertrauliche Informationen und Vertragsunterlagen werden vom Verkäufer und vom Käufer in der in der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) vereinbarten Weise behandelt, mindestens jedoch mit der gleichen Sorgfalt, mit der sie ihre eigenen vertraulichen Informationen behandeln und werden diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei Dritten nicht zugänglich machen. Keine der Vertragsparteien darf die im vorstehenden Absatz genannten Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei für Zwecke offenlegen oder verwenden, die nicht direkt mit der Ausübung von Rechten und Pflichten aus diesem Dokument zusammenhängen.

11.2. Als Geschäftsgeheimnisse gelten auch: Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Anleitungen, Listen, Vermerke, Aufzeichnungen, Vertragsunterlagen und sonstige Daten in materieller und immaterieller Form.

12. GELTENDES RECHT

12.1. Für diesen Vertrag und diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Republik Serbien. Die Vorschriften des internationalen Zivilrechts und die Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht – CISG), nach denen dieser Vertrag und die Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgelegt werden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die nicht ausdrücklich durch die Verträge oder diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen bestimmt sind, sind die entsprechenden Bestimmungen der Gesetze und Verordnungen der Republik Serbien maßgebend.

12.2. Die Vertragsparteien werden alle Streitigkeiten auf friedlichem Wege beilegen. Wenn jedoch keine Einigung erzielt werden kann, ist das Handelsgericht in Užice, Serbien, ausschließlich für die Beilegung des etwaigen Streits zuständig.

13.1. Eine eventuelle Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder Transaktionen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder Transaktionen, in die diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen einbezogen sind.

13.2. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in serbischer, slowenischer, deutscher und englischer Sprache verfasst. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen sind die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in serbischer Sprache für die Klärung und Auslegung maßgeblich. Wenn der Verkäufer und der Käufer aus verschiedenen Ländern stammen, erfolgt die Kommunikation in englischer Sprache, je nach Vereinbarung der Vertragsparteien oder in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis zwischen den Vertragsparteien.

13.3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle Änderungen treten am Tag der Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers - www.impol.rs - in Kraft. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auf unbestimmte Zeit oder bis zu ihrer Änderung. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Gültigkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen vor Vertragsabschluss zu überprüfen und etwaige Änderungen auf der Website des Verkäufers zu verfolgen.

 

Impol Seval a.d. alle Rechte vorbehalten

Sevojno, Dezember 2022.