Version 5, gültig ab [1.12.2022.]
1. GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH DER
ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN
1.1. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen jedem
Unternehmen der Impol-Gruppe, das als Verkäufer auftritt (im Folgenden:
„Verkäufer“), und Käufern der vom Verkäufer angebotenen Produkte (im Folgenden:
„Käufer“). Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle
Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, soweit Verkäufer und
Käufer im Hinblick auf einzelne Rechte oder Pflichten nichts anderes
vereinbaren. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen und die Allgemeinen
Verkaufsbedingungen gelten nur für den Verkauf von Waren an juristische
Personen.
1.2. Bei
Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, die einzelne Rechte und
Pflichten abweichend von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln,
berühren solche Vereinbarungen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
haben Vorrang vor allen Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder anderen
Geschäftsbedingungen des Käufers, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer
vereinbaren ausdrücklich etwas anderes durch ein formelles Dokument, das von
mindestens zwei (2) ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern des Verkäufers
erstellt wurde. Durch die Annahme des Angebots, der vom Verkäufer gelieferten
Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen, den Vertragsabschluss und jede
Lieferung der Bestellung oder auf andere für beide Seiten akzeptable Weise
bestätigt der Käufer, dass er diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen akzeptiert
und ihnen vollständig zustimmt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS UND LIEFERUNG DER BESTELLUNG
2.1. Der Vertrag
zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt zustande, wenn der Verkäufer und
der Käufer einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen oder wenn der Verkäufer
und der Käufer sich über die wesentlichen Vertragselemente gemäß diesen
Bedingungen einigen. Der Verkäufer und der Käufer können einen Vertrag
abschließen, in dem Menge/Volumen und Art der Waren oder Dienstleistungen,
Liefertermine und Preise für die gesamte Vertragsdauer festgelegt werden.
Vereinbaren die Vertragsparteien die Nachlieferung der Spezifikationen der
Ware, verpflichtet sich der Käufer, die Spezifikationen gemäß Bestellung
innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern. Liefert der Käufer die
Spezifikation nicht fristgerecht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten
und dem Käufer die Rücktrittskosten in der unter Ziffer 6 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen genannten Höhe in Rechnung stellen. Übermittelt der Käufer
nicht fristgerecht alle vertragsgemäßen Spezifikationen, kann der Verkäufer
dies vom Käufer verlangen.
2.2. Die
Lieferung der Bestellung erfolgt auf der Grundlage einer gültigen Preisliste,
eines übermittelten Angebots oder eines mit einzelnen Käufern abgeschlossenen
Vertrages. Jede Bestellung muss grundlegende Informationen über den Käufern,
Art, Menge und den bevorzugten Liefertermin der bestellten Waren enthalten. Die
Bestellung muss dem Verkäufer schriftlich (z. B. per Post, Fax oder E-Mail)
oder, wenn der Verkäufer und der Käufer dies festlegen, auf anderem
elektronischem Wege, wie EDI (Electronic Data Interchange), zugestellt werden.
Die Bestellung verpflichtet den Käufer, alle im Angebot angegebenen Waren zu
kaufen und den vollen Betrag an den Verkäufer zu zahlen, und erst danach kann
er seine eventuellen Rechte geltend machen, sofern nichts anderes vereinbart
ist.
2.3. Der Verkäufer
ist an das Angebot bis zum Ablauf der Annahmefrist gebunden. Der Vertrag kommt
zustande, wenn der Käufer das Angebot während der Gültigkeit des Angebots
annimmt und den Verkäufer hierüber informiert. Wenn der Käufer das Angebot nach
Ablauf des Angebots annimmt, hat der Verkäufer das Recht, frei zu entscheiden,
ob er die Bestellung annimmt oder nicht.
2.4. Nach Erhalt
der Bestellung des Käufers stellt der Verkäufer eine Auftragsbestätigung für
den Käufer aus, die grundlegende Informationen über den Käufer, Art der Ware,
Menge, Preis und bestätigten Liefertermin sowie alle anderen vertragsrelevanten
Informationen enthält. Sofern der Käufer die Bestätigung nicht innerhalb von 3
(drei) Tagen nach Erhalt ablehnt, wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit
dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung vollständig einverstanden ist, und die
angegebenen Bedingungen und Inhalte der Auftragsbestätigung gelten als
endgültig und sind für Käufer und Verkäufer verbindlich.
2.5. Verweigert
der Käufer die seiner Bestellung entsprechende Auftragsbestätigung und
entstehen dem Verkäufer dadurch Kosten, so ist der Käufer zum Ersatz dieser
Kosten verpflichtet.
3. VERSAND UND WARENÜBERNAHME
3.1. Die
Lieferfrist (Frist) beginnt mit dem Tag, an dem der Verkäufer dem Käufer eine
verbindliche Auftragsbestätigung zusendet. Der Verkäufer behält sich das Recht
vor, den Liefertermin im Falle höherer Gewalt zu verlängern. Der Verkäufer
verpflichtet sich, den Käufer unverzüglich über den Eintritt oder das Ende eines
Falls höherer Gewalt zu informieren.
3.2. Der
Verkäufer liefert die Produkte mit Parität FCA Impol Seval a.d. (Incoterms
2020) gemäß der für den Verkäufer üblichen Verpackungs- und Versandart, sofern
die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
3.3. Der Käufer
wird auf eigene Kosten alle erforderlichen Einfuhrgenehmigungen und sonstigen
für den Versand der Produkte erforderlichen Genehmigungen einholen und an den
Verkäufer weiterleiten, sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich
vereinbart haben.
3.4. Übernimmt
der Käufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist, kann der Verkäufer
dem Käufer einen Gesamtbetrag von EUR 10,00 pro Tonne für jeden Verzugstag, im
Namen der Kosten, die dem Verkäufer durch die verspätete Übernahme der Ware
durch den Käufer entstehen, verrechnen. Bei Übernahmeverzug seitens des Käufers
geht die Gefahr der zufälligen Beschädigung oder des Warenverfalls ab dem ersten
Tag des Verzugs des Käufers auf den Käufer über. Der Betrag, den der Verkäufer
monatlich als Vertragsstrafe geltend machen kann, ist auf fünf Prozent (5 %)
des Warenwertes, mit dem der Käufer in Verzug ist, begrenzt. Für den Fall, dass
der Verkäufer den Ersatz des tatsächlichen Schadens in einer Höhe verlangt, die
die Vertragsstrafe übersteigt, werden alle zuvor gezahlten Vertragsstrafen in
der Höhe, in der sie für diese Ware bezahlt wurden, auf diese Forderung
angerechnet. Dieser Artikel gilt, sofern nicht einvernehmlich etwas anderes mit
dem Käufer vereinbart wurde.
3.5. Der
Verkäufer behält sich das Recht auf Teillieferungen vor.
4. LIEFERTERMINVERSCHIEBUNG
4.1. Für den
Fall, dass der Käufer den vertraglich bestätigten Liefertermin auf eigenen
Wunsch und aus jeglichem Grund verschieben möchte und der Verkäufer dem zustimmt,
behält sich der Verkäufer das Recht vor, einen angemessenen vollen Betrag für
die Lagerung der Waren zu berechnen, die der Verkäufer dadurch erleiden kann.
5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wenn sich nach dem Tag des
Vertragsabschlusses einer oder mehrere Faktoren des Kostenpreises (wie jegliche
Schwankungen des Devisenkurses mit und ohne Einschränkungen, die
Währungsregulierung, die Änderung der Abgaben, die Erhöhung der Arbeits-,
Rohstoff-, Material-, Energieträgerkosten oder anderer Produktionskosten u.
a..) erhöhen - auch wenn dies aufgrund vorhersehbarer Umstände eintritt
-, behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer mit einer schriftlichen
Mitteilung jederzeit vor der Warenlieferung den Warenpreis so zu erhöhen, dass
dieser die tatsächliche Erhöhung der Kosten für den Verkäufer in Hinblick auf
die Produktion oder die Warenlieferung widerspiegelt.
5.1. Die vereinbarten
Preise enthalten keine Steuern oder Gebühren, sind jedoch nicht beschränkt auf
Mehrwertsteuer und Steuerabzüge, die berechnet werden oder auf den gemäß dem
Vertrag gezahlten Beträgen basieren (Gesamtsteuern). Alle Steuern im
Zusammenhang mit den gekauften Produkten liegen in der Verantwortung des
Käufers (ausschließlich einer Einkommenssteuer), es sei denn, der Käufer legt
eine Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die für den Verkäufer und die
zuständigen Steuerbehörden akzeptabel ist. Der Verkäufer weist die Steuern,
wenn möglich, als gesonderte Position auf der Rechnung aus, die er dem Käufer
ausstellt. Wenn die vom Käufer vorgelegte Steuerbefreiungsbescheinigung als
ungültig erachtet wird, zahlt der Käufer dem Verkäufer den Steuerbetrag sowie
alle damit verbundenen Strafen und damit verbundenen Zinsen.
5.2. Alle
Zahlungen erfolgen auf der Grundlage ausgestellter Rechnungen. Die Fälligkeit
wird gemäß den Vertragsbestimmungen auf der Rechnung ausgewiesen. Bei
Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, zusätzlich zum Hauptbetrag
gesetzliche Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über
Verzugszinsen zu berechnen.
Wenn die
Zahlungsbedingungen oder die Zahlung selbst versicherungspflichtig sind
(unabhängig davon, ob das Limit des Käufers durch den Verkäufer bei einer
Versicherungsgesellschaft oder auf andere Weise versichert ist (z. B.
Akkreditiv, Bankgarantie usw.), gelten die Zahlungsbedingungen:
- wenn die offene
Gesamtschuld des Käufers zusammen mit dem Wert neuer Warenlieferungen die
jeweils gültige Versicherungsgrenze des Verkäufers nicht übersteigt, wobei die
Höhe der Versicherungsgrenze von der Versicherungsgesellschaft des Verkäufers
bestimmt und geändert werden kann, oder
- wenn die
gesamte offene Forderung des Käufers gegenüber dem Verkäufer zusammen mit dem
Wert neuer Warenlieferungen durch andere Zahlungssicherungsmittel (z. B.
Akkreditiv, Bankgarantie etc.) gedeckt oder gesichert ist.
Liegen keine der
vorstehenden Voraussetzungen vor, ist der Verkäufer berechtigt, die
Zahlungsbedingungen einseitig auf „Vorkasse“ zu ändern, d. h. er hat das Recht,
die Zahlung des Kaufpreises vor Lieferung der Ware zu verlangen.
Darüber hinaus
hat der Verkäufer im Falle der Nichtzahlung oder Nichterfüllung sonstiger
vertraglicher Verpflichtungen seitens des Käufers das Recht, die Lieferung der
Ware einzustellen oder den Vertrag einseitig zu kündigen, nachdem er dies
angekündigt hat und kann dabei die Kosten der Vertragsauflösung dem Käufer in
Rechnung stellen. In diesem Fall haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer
nicht für Schäden oder Kosten, die dem Käufer aufgrund der Nichtlieferung der
Ware entstehen.
Forderungen aus
abgeschlossenen Verträgen, Zinsen und sonstige mögliche Forderungen können
durch Ausgleich, Übertragung, Abtretung oder, soweit möglich, multilateralen Ausgleich
durch AJPES oder elektronischen Ausgleich oder in ähnlicher Weise beglichen
werden. Ein Inkasso unter Verwendung der oben genannten Finanzinstrumente wird
als normale Art des Forderungseinzugs betrachtet.
5.3. Bei zwischenstaatlichen
Geschäften innerhalb der EU wird die Ware ohne Berechnung der Mehrwertsteuer an
den Käufer geliefert, wenn der Käufer im VAR-Register für zwischenstaatliche
Geschäfte innerhalb der EU eingetragen ist.
5.4. Der Käufer
ist verpflichtet, dem Verkäufer seine gültige
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Während der gesamten
Vertragsdauer ist der Käufer verpflichtet, die Gültigkeit der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufrechtzuerhalten. Für den Fall, dass der
Käufer eine ungültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt oder sich diese
während der Vertragslaufzeit (einschließlich seines Ablaufs) ändert und der
Käufer dem Verkäufer keine schriftliche Mitteilung über eine solche Änderung
innerhalb von 1 (einem) Tag ab dem Datum der Änderung zustellt, zahlt der
Käufer die Mehrwertsteuer des Verkäufers zu dem in der Republik Serbien am Tag
der Fälligkeit der Mehrwertsteuer geltenden Satz sowie alle damit verbundenen
Kosten (d. h. Vertragsstrafen, Verzugszinsen usw.). ) innerhalb von 3 (drei)
Tagen, nachdem der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat.
5.5. Der Käufer
verpflichtet sich, Forderungen gegen den Verkäufer nicht ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte abzutreten.
6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
6.1. Der Käufer
kann den Vertrag bis zum Versand der Ware einseitig schriftlich kündigen. In
diesem Fall hat er dem Verkäufer jedoch alle bis dahin entstandenen Kosten zu
erstatten. Der Käufer zahlt dem Verkäufer die Kosten (Entschädigung) der
Vertragsauflösung auch dann, wenn der Verkäufer den Vertrag aus Verschulden des
Käufers kündigt. Vertragsrücktrittskosten sind die Differenz zwischen
Vertragswert des Aluminiumrohstoffs am Tag des Vertragsabschlusses/Lieferung
der Bestellung und dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zugangs der
Vertragsrücktrittserklärung, Arbeitskosten, Dienstleistungen, Finanzierung und sonstige
durch den Vertragsrücktritt entstandene Kosten.
6.2. Zusätzlich
zu anderen Rechtsbehelfen, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, kann der
Verkäufer den Vertrag einseitig fristlos kündigen, wenn der Käufer: (i) einen
vertraglich geschuldeten Betrag nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt
der schriftlichen Zahlungsaufforderung zahlt; (ii) wenn der Käufer die
Verpflichtungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich verletzt;
oder (iii) zahlungsunfähig wird oder gegen ihn ein Konkursverfahren eingeleitet
wird.
6.3. Stellt sich
nach Vertragsschluss heraus, dass der Käufer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommen kann, kann der Verkäufer vor Erfüllung seiner
vertraglichen Verpflichtungen vom Käufer den Abschluss einer angemessenen
Haftpflichtversicherung oder Vorauszahlung des Kaufpreises verlangen. Bis dahin
kann der Verkäufer die Lieferung der Ware an den Käufer zurückhalten. Nach Ablauf
des vom Verkäufer dem Käufer für die Bereitstellung einer Zusatzversicherung
oder Vorauszahlung angegebenen Datums kann der Verkäufer den Vertrag fristlos
kündigen.
7. VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt
Eigentum des Verkäufers, auch nachdem die Ware an den Käufer übergeben wurde,
insbesondere bis der Käufer den gesamten Kaufpreis und alle anderen möglichen
Verpflichtungen an den Verkäufer (insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen
bezahlt hat). Der Käufer ist berechtigt, die Produkte für seinen Verbrauch,
Weiterverkauf oder für Produktionszwecke zu verwenden, solange das
Eigentumsrecht des Verkäufers gewahrt bleibt, vorausgesetzt, dass dies die
regelmäßige Tätigkeit des Käufers ist und der Käufer nicht mit seiner Zahlung
in Bezug auf Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist. Bereits mit
diesem (Kauf-)Vertrag tritt der Käufer im Voraus alle seine Forderungen aus
Weiterveräußerungen von Waren ab, die ihm vom Verkäufer geliefert werden und an
denen der Verkäufer noch Eigentumsvorbehalt hat, damit der Verkäufer seine
Forderungen aus nicht bezahlten Kaufpreisen aus Kaufverträgen ausgleichen kann.
Für den Fall, dass der Käufer die Ware nicht für seine regelmäßige Tätigkeit
verwendet oder mit der Zahlung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer
in Verzug gerät, hat der Käufer seinen Abnehmer (Verwender) über die
Forderungsabtretung und den verlängerten Eigentumsvorbehalt der Waren zu
informieren. Der Käufer wird dem Verkäufer alle Daten zur Verfügung stellen,
die der Verkäufer zum Zwecke einer etwaigen Einziehung abgetretener Forderungen
benötigt.
8. GEWÄHRLEISTUNG, ANSPRÜCHE UND
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
8.1. Es liegt in
der Verantwortung des Käufers, die Ware sorgfältig zu untersuchen und auf alle
festgestellten Mängel hinzuweisen. Etwaige Sachmängel hat der Käufer
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen ab Lieferdatum zu rügen.
Bei versteckten Mängeln ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer spätestens
innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag, an dem er den Mangel entdeckt hat, darüber zu
informieren. Der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel, die sich nach
180 Tagen nach Erhalt der Ware zeigen.
8.2. Eine
Mengenabweichung der Ware von +/- 10 % oder maximal 3 Tonnen pro
Einzelbestellung ist bei der Lieferung der Ware zulässig und gilt nicht als
(Mengen-) Materialmangel.
8.3. Der
Verkäufer verpflichtet sich, alle Reklamationen innerhalb einer angemessenen
Frist für alle Waren zu lösen, für die der Käufer eine angemessene Garantie hat
und welche Mängel dem Verkäufer rechtzeitig gemeldet wurde.
8.4. Jegliche
physische Beschädigung der Ware durch Stoß, Sturz, Blitzschlag, unsachgemäßes
Parken usw. wird nicht von der Garantie abgedeckt, es sei denn, der Käufer
weist nach Unterzeichnung des Abnahmedokuments eindeutig nach, dass er solch
eine Ware erhalten hat.
8.5. Der Käufer
verliert den Garantieanspruch bei unsachgemäßer Verwendung, Verarbeitung oder
Lagerung der Ware.
8.6. Der
Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen, dass der
Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund falscher oder ungenauer
Informationen, Spezifikationen, Designs oder anderer vom Käufer
bereitgestellter Informationen nicht erfüllt.
8.7. Der
Verkäufer haftet auch nicht für unmittelbar an der Ware entstandene Schäden,
insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Schäden an anderen Sachen des
Käufers, Schäden durch Geräteausfall, Produktionsstillstand und/oder sonstige
Schäden an Sachen, die im Eigentum des Käufers stehen oder nicht stehen.
8.8. In jedem
Fall der Haftung des Verkäufers für Schäden ist die Gesamt- und Höchsthaftung
des Verkäufers und verbundener Personen, Mitarbeiter, Manager und
Subunternehmer auf den Wert der Waren beschränkt, die den Schaden verursacht
haben.
9. HÖHERE GEWALT
9.1. Der
Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen oder für
Verzögerungen, die durch höhere Gewalt wie Streiks, Brände, Überschwemmungen,
Erdbeben, Stürme, Inzidente, Verkehrsstörungen, Verfügungen einer
Regierungsbehörde, Kriege, Aufstände, Epidemien, Unruhen oder andere
unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden. Darüber hinaus ist der Verkäufer
nicht verantwortlich für Ausfälle oder Verzögerungen, die durch einen Mangel an
Arbeitskräften, Energie, Rohstoffen, Produktions- oder Transportkapazitäten verursacht
werden.
10. ÄNDERUNG DER UMSTÄNDE
10.1. Unabhängig
davon, dass die Vertragsparteien bestrebt sind, ihre vertraglichen
Verpflichtungen zu erfüllen, kann der Verkäufer mit dem Käufer vereinbaren,
dass bestimmte Vertragsbedingungen innerhalb einer angemessenen Frist nach
Inkrafttreten dieser Klausel geändert werden, wenn nachgewiesen wird:
- dass dem
Verkäufer die weitere Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aufgrund des
Eintritts von Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, zu
erschwert ist (insbesondere wegen Reduzierung der Produktionskapazität,
Verteuerung von Energieträgern, Rohstoffen oder Materialien etc .), die bei
Vertragsschluss nicht berücksichtigt werden konnten und
- dass der
Verkäufer ein solches Ereignis nicht vermeiden oder seine Folgen nicht
beseitigen konnte.
10.2. Wenn der
Verkäufer und der Käufer sich nicht auf eine Änderung der relevanten
Vertragsbedingungen einigen, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag zu
kündigen.
11. VERTRAULICHKEIT
11.1. Aus dem Vertragsverhältnis
resultierende vertrauliche Informationen und Vertragsunterlagen werden vom
Verkäufer und vom Käufer in der in der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
vereinbarten Weise behandelt, mindestens jedoch mit der gleichen Sorgfalt, mit
der sie ihre eigenen vertraulichen Informationen behandeln und werden diese ohne
vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei Dritten nicht zugänglich
machen. Keine der Vertragsparteien darf die im vorstehenden Absatz genannten
Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei für
Zwecke offenlegen oder verwenden, die nicht direkt mit der Ausübung von Rechten
und Pflichten aus diesem Dokument zusammenhängen.
11.2. Als
Geschäftsgeheimnisse gelten auch: Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen,
Anleitungen, Listen, Vermerke, Aufzeichnungen, Vertragsunterlagen und sonstige
Daten in materieller und immaterieller Form.
12. GELTENDES RECHT
12.1. Für diesen
Vertrag und diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie für alle Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder diesen Allgemeinen
Verkaufsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Republik Serbien. Die
Vorschriften des internationalen Zivilrechts und die Bestimmungen des
UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener
Kaufrecht – CISG), nach denen dieser Vertrag und die Allgemeinen
Verkaufsbedingungen ausgelegt werden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für
alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die nicht ausdrücklich durch
die Verträge oder diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen bestimmt sind, sind die
entsprechenden Bestimmungen der Gesetze und Verordnungen der Republik Serbien
maßgebend.
12.2. Die
Vertragsparteien werden alle Streitigkeiten auf friedlichem Wege beilegen. Wenn
jedoch keine Einigung erzielt werden kann, ist das Handelsgericht in Užice,
Serbien, ausschließlich für die Beilegung des etwaigen Streits zuständig.
13.1. Eine
eventuelle Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Allgemeinen
Verkaufsbedingungen oder Transaktionen berührt nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder Transaktionen, in die diese
Allgemeinen Verkaufsbedingungen einbezogen sind.
13.2. Diese
Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in serbischer, slowenischer, deutscher und
englischer Sprache verfasst. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen sind
die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in serbischer Sprache für die Klärung und
Auslegung maßgeblich. Wenn der Verkäufer und der Käufer aus verschiedenen
Ländern stammen, erfolgt die Kommunikation in englischer Sprache, je nach
Vereinbarung der Vertragsparteien oder in Übereinstimmung mit der üblichen
Praxis zwischen den Vertragsparteien.
13.3. Diese
Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle Änderungen treten am Tag der
Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers - www.impol.rs - in Kraft.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auf unbestimmte Zeit oder bis zu
ihrer Änderung. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Gültigkeit der
Allgemeinen Verkaufsbedingungen vor Vertragsabschluss zu überprüfen und etwaige
Änderungen auf der Website des Verkäufers zu verfolgen.
Impol Seval a.d. alle
Rechte vorbehalten
Sevojno, Dezember 2022.